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Finanzielle Förderung von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen
Gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation bei einem festgelegten Verzeichnis von Krankheitsbildern zum Ziel gesetzt haben. Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe bildet § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Kontakt für die Förderung am Runden Tisch der Krankenkassen:
Sigrun Rack
Geschäftsstelle Runder Tisch der Krankenkassen Unterfranken Aktivbüro der Stadt Würzburg
Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
Telefon 0931/37-3935
Telefax: 0931/37-3707
E-Mail: sigrun.rack@stadt.wuerzburg.de
Internet: www.wuerzburg.de/selbsthilfe